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Kosten / Kostenerstattung

Osteopathie- oder Rolfing-Termine kosten für Selbstzahler 80 Euro – rechnen Sie bitte mit ca. einer Stunde Dauer. Für Privat-Versicherte (ebenso Zusatz-Versicherungen) werden Behandlungen über die GebührenOrdnung für Heilpraktiker abgerechnet (GebüH). Die Gebührenziffern addieren sich bei privaten Versicherungen auf ca. 80 – 85 Euro pro Behandlung.

 

Bei gesetzlich Versicherten gibt es die Möglichkeit der Teil-Erstattung nach den Osteopathie-Regelungen der jeweiligen Krankenkassen (siehe weiter unten).

 

Viele der gesetzlichen Krankenkassen mit Osteopathie-Regelung verlangen eine Privat-Verordung eines beliebigen (Allgemein-, Fach-, Haus-, oder Zahn-)Arztes, um einige Male bis zu 80% der Kosten zu erstatten (siehe unten). Wer gesetzlich versichert ist und noch keine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen hat, dem empfehle ich einen Versicherungsvergleich: z.B. über die Seite www.gutguenstigversichert.de

 

Sie können davon ausgehen, dass Ihre Behandlung unmittelbar zum vereinbarten Anfangstermin beginnt – selten müssen Sie noch 2-3min warten. Bitte bringen Sie ca. eine Stunde Behandlungzeit mit.

Grundsätzlich können Kosten(-anteile), die nicht erstattet werden, beim Finanzamt als Sonderausgaben für Gesundheitsvorsorge angegeben werden. Dies gilt auch für Aufwendungen für Rolfing.

Kostenerstattung durch die Techniker Krankenkasse und andere gesetzliche Krankenkassen!

(Stand 03/15)

Inzwischen ist die TK nicht mehr Vorreiter in Sachen von Osteopathie sondern ist hinter andere gesetzliche Krankenkassen zurückgefallen. Bei einem Wunsch zu Wechseln (innerhalb von gesetzlichen Krankenkassen in 2-3 Monaten ohne bekannten Nachteile möglich) sprechen Sie mich an, damit wir  Entscheidungsgrundlagen für die beste Kasse für Ihren Bedarf bewerten.

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Soweit der Therapeut die entsprechenden Voraussetzungen an Ausbildung und Abschlüssen mitbringt, wie ich sie vorweisen kann, erstatten viele Krankenkassen weiterhin einen Teil der Aufwendungen für Osteopathie. Die Techniker Krankenkasse erstattet bei Behandlungen mit osteopathischen Methoden mindestens 3x pro Kalenderjahr 40 Euro. Zusätzlich ist lediglich eine formlose Privat-Verordnung durch einen beliebigen Arzt notwendig.

 

Manche gesetzliche Krankenkassen erstatten noch größere Anteile (bis zu 6 Sitzungen zu jeweils 60 Euro Höchstsumme) – andere nur einen generellen Pauschalbetrag.

Wie bereite ich mich auf unser erste Behandlung/Sitzung vor?

In unserer ersten Sitzung erfolgt neben einem Gespräch eine erste Untersuchung und erste Behandlungsschritte.

 

Die Untersuchung verlangt eine Inspektion von Rücken und Wirbelsäule, so dass an eine angemessene (bei Frauen 2-teilige) Unterwäsche (oder Bikini) gedacht werden soll.

 

Befunde aus anderen medizinischen Bereichen: gerne mitbringen!
Möglichst etwas Extra-Zeit vorsehen, um nach der Behandlung z.B. auf einem Spaziergang dem Körper und seinen Veränderungen noch etwas Aufmerksamkeit zu schenken: dies trifft in besonderem Maße auf Rolfing-Behandlungen zu.

Ärztliche und osteopathische Links

Ausgewählte Rolferkollegen nach Regionen/Städten:

Yoga

Ich empfehle die „kleinen“ Yogastudios um die Ecke auszuprobieren: Nehmen Sie sich vor, mindestens 3 verschiedene Studios auszuprobieren, bevor Sie sich für eines entscheiden, das dann in allen Aspekten am besten zu ihnen passen sollte.

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